Einnahmen bis 30 Völker steuerfrei ab 2015

info zu Einnahmen aus Imkerei!
http://www.lwg.bayern.de/bienen/recht_wirtschaft/095427/index.php
Einkommenssteuer
Einkunftsart
Gewinne aus der Imkerei zählen steuerlich zu den Einnahmen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft. (§13 (1) Nr.2 Einkommensteuergesetz + § 62 Bewertungsgesetz).
Gewinnermittlung
Die steuerliche Gewinnermittlung erfolgt im Regelfall bis 70 Völker durch Pauschalen (§13a Einkommenssteuergesetz –Auszug: siehe unten).
Über 70 Völker wird der Gewinn einzelbetrieblich berechnet.
Beispiel

Liegen keine weiteren landwirtschaftlichen Einkünfte vor, beträgt der steuerliche Gewinn aus einer typischen Imkerei:

bis 30 Völker: 0 € (pauschal)
31 bis 70 Völker 1000 € (pauschal)
über 70 Völker: Einnahmen der Imkerei abzüglich der Kosten, Gewinn wird einzelbetrieblich berechnet

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 2014
Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.