Einnahmen bis 30 Völker steuerfrei ab 2015

info zu Einnahmen aus Imkerei!
http://www.lwg.bayern.de/bienen/recht_wirtschaft/095427/index.php
Einkommenssteuer
Einkunftsart
Gewinne aus der Imkerei zählen steuerlich zu den Einnahmen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft. (§13 (1) Nr.2 Einkommensteuergesetz + § 62 Bewertungsgesetz).
Gewinnermittlung
Die steuerliche Gewinnermittlung erfolgt im Regelfall bis 70 Völker durch Pauschalen (§13a Einkommenssteuergesetz –Auszug: siehe unten).
Über 70 Völker wird der Gewinn einzelbetrieblich berechnet.
Beispiel

Liegen keine weiteren landwirtschaftlichen Einkünfte vor, beträgt der steuerliche Gewinn aus einer typischen Imkerei:

bis 30 Völker: 0 € (pauschal)
31 bis 70 Völker 1000 € (pauschal)
über 70 Völker: Einnahmen der Imkerei abzüglich der Kosten, Gewinn wird einzelbetrieblich berechnet

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 2014
Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften